Expertise im Familienrecht
Der Schwerpunkt unserer Begutachtung liegt in den Fragen der Erziehungsfähigkeit, der Kindeswohlgefährdung und des Umgangs.
In diesen Bereichen wurden in unserer Praxengemeinschaft seit 2012 umfangreiche Erfahrungen gesammelt, insbesondere bei der Begutachtung von Elternteilen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, mit Suchtproblematik und (diagnostizierten) psychischen und medizinischen Auffälligkeiten.
Bei den Kindern liegt der Schwerpunkt der Begutachtung auf Vernachlässigungen, auf berichteten oder beobachteten Verhaltensauffälligkeiten und bei (diagnostizierten) psychischen und/oder medizinischen Auffälligkeiten.
Besonders berücksichtigt werden in der Begutachtung interkulturelle Aspekte. Diese gewinnen in einer zunehmend von Migrationserfahrungen geprägten Gesellschaft an Bedeutung und machen es erforderlich, kultursensibel in der familiengerichtlichen Begutachtung vorzugehen und dieses auch bei der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung zu berücksichtigen.
Waltrop, 10.11.2023